In diesem Jahr feiert das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) sein 70-jähriges Bestehen. Präsident des BAS ist seit Dezember letzten Jahres Markus Algermissen. Im Interview erläutert er die Rolle des BAS in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sozialen Pflegeversicherung (SPV), betont die Notwendigkeit der aktuellen Reformvorhaben und blickt auf die Bedeutung des Sozialstaats in der heutigen Zeit.
Was waren die Aufgaben des BAS zur Zeit seiner Gründung vor 70 Jahren, warum wurde es errichtet und wie hat es seine Rolle verändert?
Markus Algermissen: Mit der Gründung des damaligen Bundesversicherungsamtes am 9. Mai 1956 ging es in der noch jungen Bundesrepublik darum, erstmals eine zentrale Aufsichtsbehörde für die bundesunmittelbare Sozialversicherung zu schaffen. Die Aufgaben konzentrierten sich damals zunächst auf Grundsatzfragen und die Rechtsaufsicht. Im Laufe der Zeit ist daraus eine moderne, hoch spezialisierte Behörde geworden. Unsere Umbenennung in Bundesamt für Soziale Sicherung im Jahr 2020 spiegelt diese Entwicklung wider. Denn wir beaufsichtigen längst nicht mehr nur die bundesunmittelbaren Träger. Wir führen zum Beispiel auch den Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung durch oder verwalten den Gesundheitsfonds sowie den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung. Die Digitalisierung, neue gesetzliche Vorgaben und komplexere Finanzierungsstrukturen haben unsere Arbeit dabei grundlegend verändert. Unser Auftrag ist allerdings im Grundsatz immer derselbe geblieben: Wir sorgen dafür, dass die Sozialversicherung verlässlich und im Einklang mit dem geltenden Recht arbeiten kann.
Wie unabhängig ist das BAS?
Wir sind eine selbständige Bundesoberbehörde und diese Unabhängigkeit wird auch gewahrt. Das heißt aber nicht, dass wir im luftleeren Raum agieren, die Nähe zur Regierung ist zwangsläufig gegeben und wichtig, vor allem zu dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Es gibt Situationen, wo wir uns mit den Ministerien abstimmen und austauschen, insbesondere wenn neue Vorhaben auf der Agenda stehen, die auch eine politische Dimension haben. Grundsätzlich haben wir unterschiedliche Rollen: Im Ministerium werden Gesetze vorbereitet, im BAS geht es mehr um die Umsetzung von Gesetzen. Das ist eine andere Perspektive und prägt den wechselseitigen Blick der beiden Häuser aufeinander. Mir ist auch persönlich wichtig, dass man im Gespräch miteinander ist.
Inwieweit hat sich das BAS zu den aktuellen Gesetzesvorhaben positioniert, etwa zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und Pflegeneuordnungsgesetz?
Wir äußern uns zu Gesetzentwürfen und werden von der Bundesregierung um Stellungnahme gebeten. Das war auch jetzt bei den von Ihnen genannten Gesetzen der Fall. Aus meiner Sicht ist es angesichts der finanziellen Situation der Sozialversicherungszweige notwendig und ausdrücklich zu begrüßen, dass die Politik diese Themen jetzt angeht. Wir sehen jeden Tag die Zahlen und damit auch, dass Handlungsbedarf besteht. An den Diskussionen zu den einzelnen Maßnahmen im Detail beteiligen wir uns nicht, das ist nicht unsere Rolle. Unsere Aufgabe besteht aber sehr wohl darin zu prüfen, ob Dinge, die vorgeschlagen werden, aus unserer Sicht funktionieren sowie gegebenenfalls Vorschläge einzubringen, wie man es anders machen könnte oder sollte. Wir gucken uns auch an, welche Aufwände und weitere Konsequenzen mit Vorschlägen, die auf dem Tisch liegen, verbunden sind. Wir agieren recht nah an der Praxis; daher ist es wichtig, dass wir unsere Erkenntnisse zurückspiegeln, damit erhält der Gesetzgeber einen weiteren Blick auf die Vorhaben.
Wie zuversichtlich sind Sie, dass die GKV und SPV durch die Gesetze in Zukunft weiterhin finanziell stabil aufgestellt sind? Für die GKV ist ein Finanzdefizit von 19 Milliarden Euro für 2027 prognostiziert, für die Pflege in Höhe von 4,5 Milliarden Euro.
Für mich als BAS-Präsident geht es darum, dass die finanzielle Stabilität weiterhin gesichert ist. Ich sehe, dass die Regierung Maßnahmen auf den Weg bringt, die überhaupt erstmal zu diesem Ziel beitragen, und das ist richtig und wichtig. Dass Handlungsbedarf besteht, ist evident. Wir sehen täglich die Zahlen und begrüßen daher die Reformbemühungen ausdrücklich. Die Debatten rund um die GKV und Pflege sind derzeit auch davon geprägt, dass auf der einen Seite beide Reformvorhaben, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das nunmehr verabschiedet worden ist, und das Pflegeneuordnungsgesetz, das als Referentenentwurf vorliegt, vor allem auf die dringend notwendige finanzielle Stabilisierung abzielen – man könnte es auch als Notbremse bezeichnen. Auf der anderen Seite wird im selben Moment kritisch hinterfragt, dass dies noch keine Strukturreformen seien. Natürlich sind darüber hinaus weitere Strukturreformen notwendig und wünschenswert. Und das passiert ja auch beispielsweise in Form der Notfallreform oder der Pläne des Gesetzgebers zur Etablierung einer Primärversorgung. Im Krankenhauswesen hatten wir bereits echte Strukturreformen, die nun erstmal greifen müssen.
Das BAS hat beim Ausgleichsfonds konkrete Aufgaben. Wie wird sichergestellt, dass die Liquidität der Pflegekassen gesichert ist, wie läuft das ganz praktisch ab? Und was würde passieren, wenn das Geld für die Versorgung nicht reicht? Es wird auch von Insolvenzen der Pflegekassen gesprochen.
Eine einzelne Pflegekasse kann nicht insolvent gehen, dafür sorgt der Ausgleichsfonds mit dem Finanzausgleich als seiner Kernfunktion. Er stellt ein Sondervermögen aller Pflegekassen dar. Der Finanzausgleich soll regionale oder strukturelle Finanzkraftunterschiede zwischen den Pflegekassen ausgleichen. Alle Pflegekassen erheben einen einheitlichen Beitragssatz, die Leistungsausgaben der einzelnen Pflegekassen unterscheiden sich aber vor allem aufgrund der unterschiedlichen Altersstruktur ihrer Versicherten. Hier greift der monatliche Finanzausgleich, weil durch ihn diese Unterschiede im Ergebnis ausgeglichen werden. So erhält der Fonds die überschüssige Liquidität der Pflegekassen, deren Leistungsausgaben geringer sind als deren Einnahmen. Mit diesen Mitteln werden die Pflegekassen versorgt, die einen Ausgabenüberschuss zu verzeichnen haben. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz sind – das habe ich angesprochen – Maßnahmen vorgesehen, die auf eine Stabilisierung der Liquidität des Ausgleichsfonds der SPV abzielen bis hin zu möglichen Bundesdarlehen. Das begrüßen wir als Verwalter des Ausgleichsfonds sehr, denn wir tragen eine Verantwortung für die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung.
Im Rahmen der Krankenhausreform wurde ein Transformationsfonds zur strukturellen Erneuerung der Krankenhauslandschaft eingerichtet. Das BAS verwaltet diesen nicht nur, sondern führt auch das Förderverfahren durch. Die Krankenhäuser können entsprechende Förderanträge stellen. Wie ist da der Stand?
Der Transformationsfonds ist ein aktueller Arbeitsschwerpunkt des BAS. Er soll dazu beitragen, die Krankenhauslandschaft neu aufzustellen und so die Versorgung zu verbessern und dauerhaft zu sichern. Dafür stelen Bund und Länder bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro bereit, was eine gute Nachricht ist. Denn mit so einer Summe kann man wirklich Dinge verändern. Es gibt bestimmte Fördertatbestände, die zum Beispiel darauf abzielen, Krankenhäuser zusammenzubringen, aus bisherigen Krankenhäusern ambu-lante Strukturen zu schaffen oder auch in den Krankenhäusern zu digitalisieren. Was mit dem Transformationsfonds hingegen nicht gefördert werden soll, ist allein in bestehende Strukturen zu investieren. Erste Förderanträge konnten wir auch schon bewilligen und ich denke, das wird in den nächsten Monaten an Fahrt aufnehmen.
Wie schätzen Sie die Bereitschaft der Krankenhäuser ein, neue Strukturen zu schaffen?
Ich glaube, dass die Bereitschaft sehr groß ist. Allein schon aus der Tatsache heraus, dass sich viele Krankenhäuser in einer schwierigen finanziellen Situation befinden und sich zukunftsfähig aufstellen müssen. Im Grunde ist allen Beteiligten klar, dass sich die Strukturen verändern müssen. Natürlich führen solche Veränderungen vor Ort auch zu Kontroversen, weil sie mit der Sorge verbunden sind, dass die Versorgung schlechter wird. Aber darum geht es ja gerade genau nicht, sondern im Gegenteil: Es ist wichtig, dass die Menschen vor Ort verstehen und sehen, dass Dinge wie Zentralisierung für den stationären Bereich qualitätserhöhend wirken. Zugleich müssen wir stärker auf Ambulantisierung setzen sowie auf „digital vor ambulant vor stationär“.
Neben der Verwaltung der Fonds ist die Aufsichtstätigkeit eine wesentliche Aufgabe des BAS. Das BAS ist aber nur für die bundesunmittelbaren Krankenkassen zuständig, zu denen auch die Ersatzkassen gehören. Andere Krankenkassen unterliegen der Landesaufsicht. Ist da eine einheitliche Aufsicht gewährleistet? Es heißt, das BAS legt die Aufsicht strenger aus, etwa mit Blick auf Selektivverträge, Satzungsleistungen
oder Marketingmaßnahmen.
Die Aufsichtsfunktion ist eine Kernaufgabe des BAS und betrifft neben der GKV und SPV auch die Unfallversicherung und Rentenversicherung. Ob das BAS strenger kontrolliert – und ich weiß gar nicht genau, ob ich lieber strenger oder weniger streng sein möchte –, ist eine spannende Frage und liegt letztlich wohl im Auge des Betrachters. Ich glaube, die Kritik einer hier und da uneinheitlichen Aufsicht gibt es schon so lange, wie es den Föderalismus gibt. Ich kann verstehen, dass die Diskussion geführt wird. Ich glaube, dass die Träger einen Anspruch darauf haben, mit einer möglichst einheitlichen Aufsicht konfrontiert zu sein. Dafür gibt es bestimmte Instrumente, die das sicherstellen sollen. So tagen die Aufsichtsbehörden zweimal im Jahr, wo man unterschiedliche Auffassungen diskutiert und versucht, sich auf eine einheitliche Linie zu verständigen. Das BAS bringt sich dabei auch sehr aktiv in die Diskussionen ein. Daneben gibt es anlassbezogene Runden oder auch verbindliche Prüfhandbücher, die gemeinsam von den Aufsichten und den Prüfdiensten erarbeitet werden. Immer einer Meinung zu sein, funktioniert nicht an jeder Stelle, das gehört zur Wahrheit mit dazu.
Eine wichtige Rolle übernimmt das BAS auch im Kontext des GKV-Schätzerkreises, den Sie als Behörde koordinieren. Hier werden belastbare Finanzprognosen für die GKV erstellt. Und er ist Basis für die Prognose des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes im folgenden Jahr. Neben dem BAS sind der GKV-Spitzenverband und das BMG beteiligt. Wie schwierig ist es, eine Einigung herbeizuführen?
Mein Eindruck ist schon seit Langem, dass mit hoher Ernsthaf-tigkeit miteinander gerungen wird, denn die Schätzung muss ja auch fachlichen Gesichtspunkten genügen. Und alle Beteiligten - Fachleute des BMG, GKV-Spitzenverbandes und BAS – wissen, dass das Ziel ist, ein Einvernehmen herzustellen. Das gelingt auch oft, aber auch nicht immer. Da sehen wir uns als BAS sicherlich in der Rolle, dabei mitzuhelfen und beizutragen, ein einvernehmliches Ergebnis zu erzielen. Letztendlich legt nach geltendem Recht das BMG die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes fest, aber eben auf Basis der Schätzung des GKV-Schätzerkreises.
Daraufhin legen die Krankenkassen ihren individuellen Zusatzbeitrag fest. Wie läuft das Verfahren hier und wann beanstanden Sie?
Im Grunde genommen tun wir zwei Dinge. Zum einen schauen wir uns den Haushalt an, ob dieser im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit passt. Ein wesentliches Element ist hier der individuelle Zusatzbeitragssatz, bei dem wir prüfen, ob er aus-kömmlich ist oder nicht. An dieser Stelle haben die Krankenkassen erstmal einen vergleichsweise großen Entscheidungsspielraum. Aber es gibt Situationen, in denen wir zu dem Schluss kommen, dass die Kalkulation nicht aufgehen könnte. Dann reden wir mit den Krankenkassen darüber, ob der Zusatzbeitragssatz unter Umständen höher sein sollte, vielleicht niedriger, was auch schon vorkam. Der Zusatzbeitragssatz wird dann von uns als Satzungsänderung genehmigt. Zum anderen ist es so, dass ein Haushalt von uns grundsätzlich nicht genehmigt wird, sondern – wenn wir es für nötig halten – beanstandet. Wenn der Haushalt gut aussieht, müssen wir uns im Grunde gar nicht dazu verhal-ten. Und Beanstandungen sind wirklich der Ausnahmefall. Denn wir führen vorher schon Gespräche, die meistens dazu führen, dass gemeinsam eine Lösung gefunden wird.
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Fusionen von Krankenkassen. Welche Rolle spielt das BAS dabei?
Die Frage von Fusion ist zunächst etwas, das die Krankenkassen selbst für sich entscheiden und Lösungen finden müssen. Das BAS muss diese Vereinigung allerdings genehmigen, entsprechend sind die Krankenkassen oft bestrebt, frühzeitig auf uns zuzugehen. Das ist gut. Wir sehen uns als im Zweifel wohlwollender Begleiter einer gewünschten Fusion und müssen dann auf bestimmte Punkte achten, zum Beispiel Wirtschaftlichkeit und Höhe des Zusatzbei-tragssatzes, der aus der Hochzeit hervorgehen soll und muss. Eine Art Frühwarnsystem, mit dem wir proaktiv fortlaufend die Kassenlandschaft danach durchscannen, wo wir einen mög-lichen Fusionsfall sehen, gibt es nicht. Und wir haben ja auch glücklicherweise nicht oft mit Insolvenzen zu tun. Ich denke, wenn Fusionen selbst aus dem System herauswachsen, dann spricht viel dafür, dass dieser Weg richtig ist.
Die Soziale Selbstverwaltung der Krankenkassen wünscht sich etwa mit Blick auf Zusatzbeiträge oder Berichtspflichten mehr Beinfreiheit. Inwiefern kann dem entsprochen werden?
Beinfreiheit für die Krankenkassen und Selbstverwaltung muss auf jeden Fall sein. Und es ist ja nicht so, als hätten sie keine Spielräume. Das BAS führt eine maßvolle Rechtsaufsicht, was zwangsläufig eine Beinfreiheit impliziert. Zugleich ist auch nicht alles in Stein gemeißelt. In den Ergebnissen des Koalitionsausschusses Anfang Juli dieses Jahres ist auch von einer risikoorientierten Aufsicht zu lesen. Das ist ein interessanter Punkt. Man wird sehen, was das für die Rolle von Aufsicht und die Frage der Beinfreiheit der Träger bedeutet. Prinzipiell glaube ich schon, dass wir alle angehalten sind, Aufsicht immer wieder auch kritisch zu hinterfragen, auch zusammen mit den Landesaufsich-ten. Und wenn wir zum Beispiel identifizieren können, welche Berichtspflichten nicht mehr gebraucht werden, bin ich da sehr offen. Insgesamt sehe ich in dem Papier des Koalitionsausschusses sowie auch den aktuellen Reformen den Geist, Dinge einfacher zu gestalten, zu entschlacken und zu entbürokratisieren.
Wie blicken Sie insgesamt auf die Soziale Selbstverwaltung?
Selbstverwaltung ist etwas ganz Besonderes in unserem Sozial-versicherungssystem. Gleichzeitig ist sie immer wieder auch Gegenstand von Debatten. Ich denke, es ist wichtig, in der Gesellschaft das Verständnis dafür zu schärfen, was Soziale Selbstverwaltung bedeutet und worin ihr Wert für den Sozialstaat besteht. Dazu gehört auch ein selbstkritisches Hinterfragen, wie gut die Dinge funktionieren, ob die Strukturen dann auch zu den gewünschten Ergebnissen führen, auch wie viel Einfluss die Selbstverwaltung hat. Die Grundidee der Selbstverwaltung an sich ist hervorragend.
Was bedeutet das BAS für Sie in unserem Sozialstaat?
Das BAS ist ganz sicher ein wichtiger Stabilitätsanker in unserem Sozialstaat, gerade jetzt in Zeiten, in denen das Vertrauen der Menschen in einen funktionierenden Sozialstaat wichtiger denn je und auch infrage gestellt ist. Der Sozialstaat ist ein sehr hohes Gut, das ausdrücklich im Grundgesetz verankert ist, aber er muss auch funktionieren. Das wird teilweise nicht mehr so wahrgenommen. Uns erreichen beispielsweise Petitionen von Menschen, die mit bestimmten Vorgängen unzufrieden sind. Wir verstehen uns im BAS an dieser Stelle ein bisschen auch als Seismograf und erkennen, wo der Schuh drückt. Wenn die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Sozialstaat und damit einhergehende erforderliche Schritte nicht mehr so ausgeprägt ist, haben wir Handlungsbedarf. Am Ende des Tages ist der Sozialstaat kein Selbstzweck. Es geht um eine gute Versorgung der Menschen, das muss das Ziel sein. Deswegen muss es auch jetzt mit Blick auf die anstehenden Reformen, die auf dem Weg durchaus auch ein schmerzlicher Prozess sein können, darum gehen, den Sozialstaat weiter zu stärken, zu stabilisieren und in die Zukunft zu tragen.
Markus Algermissen, geboren 1969 in Hildesheim, studierte Rechtswissenschaften in Marburg, Canterbury und London. Anschließend arbeitete er bis 2005 in der Verwaltung des Deutschen Bundestages, anschließend ein Jahr im Bundeskanzleramt. Von 2006 bis 2025 leitete er verschiedene Referate und Unterabteilungen im Bundesgesundheitsministerium (BMG), 2025 war er auch im Niederländischen Gesundheitsministerium tätig. Seit Dezember 2025 ist er Präsident des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) mit Sitz in Bonn.